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Das Absenden der Terminanfrage ist für Sie kostenlos.
Wenn Sie den Termin wahrnehmen und sich von der Anwältin beraten lassen, entsteht ggf. eine sog. „Erstberatungsgebühr“ in gesetzlicher Höhe von max. 226,10 € (inkl. MwSt.).
Nur wenn die Anwältin darüber hinaus für Sie tätig wird, können weitere Kosten entstehen.
Frau Rechtsanwältin Gotthold-Seethaler spricht mit Ihnen über die Höhe der zu erwartenden Kosten und klärt ggf., ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Sie übernimmt.
Wir sind auch telefonisch für Sie da:
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