Fachanwältin für Familienrecht Dortmund

Rechtsanwältin
Gotthold-Seethaler

Anwalt Familienrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Sie und/oder Ihr Partner möchten sich scheiden lassen? Sie benötigen rechtliche Beratung in Sachen Sorgerecht oder Unterhalt?

Die Kanzlei bietet umfassenden Rechtsrat und eine umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im gesamten Familienrecht. Von Dortmund aus bearbeitet sie Fälle im gesamten Bundesgebiet.

Fachanwalt für Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Angelika Gotthold-Seethaler ist als Fachanwalt für Familienrecht besonders qualifiziert und kämpft mit Sachverstand und Leidenschaft für die Interessen ihrer Mandanten.

Jeder Fall ist anders, insbesondere im Familienrecht. Jedes Paar ist anders, jede Familie ist anders, jeder Streit ist anders. Einfühlsam – aber mit der notwendigen Härte und auf Basis ihrer 30 jährigen Erfahrung – begleitet Sie Frau Rechtsanwältin Gotthold-Seethaler in dieser Phase der Auseinandersetzung mit einem ehemals geliebten Menschen oder auch in der vorsorgenden und gestalterischen Beratung vor einer Eheschließung, einer der weitreichendsten Entscheidung im Leben.

Profitieren Sie von der besonderen fachlichen Kompetenz der Anwältin und ihrer jahrelangen praktischen Erfahrung in Familiensachen.

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung sind eine besondere emotionale Belastung für alle Beteiligten. Dabei stellen sich aber auch zahlreiche rechtliche Fragen von großer Tragweite. Neben der emotionalen Bewältigung der Krise müssen bei der Auflösung der Ehe viele Formalien berücksichtigt werden. Nur ein Gericht kann die Scheidung aussprechen und nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin kann den Scheidungsantrag stellen.

Zugewinn

Mit der Ehescheidung endet in der Regel auch die sog. Zugewinngemeinschaft. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat der Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen erworben hat, die Hälfte des Wertes an den anderen Ehepartner auszuzahlen. Gemeinsam erworbenes Vermögen (z. B. eine Immobilie) ist im Rahmen einer  Vermögensauseinandersetzung zu berücksichtigen. Mit Eheverträgen können individuelle Regelungen zum Tragen kommen. Oft geht es um viel Geld.

Ob Sie die Scheidung nur so schnell und unkompliziert wie möglich hinter sich bringen möchten oder zur Bewältigung der Ehescheidung noch etwas Zeit brauchen und größeren Beratungsbedarf haben. Frau Gotthold-Seethaler geht individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.

Unterhalt

Mit der Trennung und Scheidung sind weitreichende finanzielle Entscheidungen verbunden. Die Trennung bedeutet das Ende der bisherigen finanziellen Basis der gemeinsamen Lebensführung beider Eheleute. Das Gesetz gewährt dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten finanzielle Unterstützung in Form von Unterhalt, und zwar

  • Trennungsunterhalt – Unterhalt während der Trennungszeit und
  • Ehegattenunterhalt – Unterhalt nach der Scheidung.

Aber nicht nur Getrenntlebende und Geschiedene haben unter Umständen Anspruch auf Unterhalt, sondern auch Verwandte. Am häufigsten ist dies der Kindesunterhalt. Diesen muss der Elternteil zahlen, bei dem das Kind nach der Trennung und Scheidung nicht wohnt. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach der sogenannte Düsseldorfer Tabelle.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Besondere Sorgfalt ist beim Scheidungsverfahren geboten, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen. Zum Teil existentielle Fragen sind zu klären:  Wo sollen die Kinder zukünftig wohnen? Wie gestalten sich die Besuche der Kinder beim anderen Elternteil? Wenn hierüber kein Einvernehmen besteht, ist Fingerspitzengefühl von Nöten.

Das Sorge- und Umgangsrecht bleibt grundsätzlich auch nach der Scheidung bei beiden Eltern. Das alleiniges Sorgerecht eines Elternteils kann nur in Ausnahmefällen beim Familiengericht beantragt werden. Dem Antrag wird das Gericht nur stattgeben, wenn zu erwarten ist, dass dies dem Wohle des Kindes am besten entspricht.

Lassen Sie sich jetzt beraten!

Kontaktieren Sie jetzt Frau Rechtsanwältin Gotthold-Seethaler unverbindlich und kostenlos über das Online-Formular oder per Telefon. Sie entscheiden nach Aufklärung über die Chancen und Risiken, aber auch über die Kosten, ob Sie das Mandat erteilen möchten.

Das garantiert Ihnen beste Beratung auf hohem fachlichen Niveau und optimalen Einsatz für Ihre rechtlichen Interessen.

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